Ein qualifiziertes Sachverständigengutachten ist oft der entscheidende Faktor, ob das Finanzamt Ihre AfA-Gestaltung anerkennt. Finden Sie den richtigen Gutachter in Ihrer Stadt.
Nach dem BFH-Urteil IX R 25/19 können Sie statt der pauschalen 50 Jahre eine kürzere tatsächliche Restnutzungsdauer geltend machen – aber nur mit einem anerkannten Gutachten.
Das Finanzamt akzeptiert eine von der BMF-Arbeitshilfe abweichende Kaufpreisaufteilung zwischen Boden und Gebäude nur bei Vorlage eines Sachverständigengutachtens.
Bei einer Ablehnung durch das Finanzamt ist ein professionelles Gutachten das stärkste Beweismittel im Einspruchs- oder Klageverfahren.
Ob eine Maßnahme als Herstellungskosten (neue AfA-Basis) oder Erhaltungsaufwand gilt, kann ein Gutachter verbindlich beurteilen und dokumentieren.
Sachverständige nach DIN EN ISO/IEC 17024 – ein anerkanntes Qualitätsmerkmal für die fachliche Nachvollziehbarkeit gegenüber dem Finanzamt.
Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen der Finanzbehörden für die Anerkennung verkürzter Nutzungsdauer.
Jeder Gutachter kennt die spezifischen Preisniveaus und Immobilienmärkte seiner Region.
Vertiefte Kenntnisse in §7 EStG, BMF-Schreiben und aktueller BFH-Rechtsprechung zur Gebäude-AfA.
Prüfen Sie unverbindlich, ob Ihre Immobilie von einer verkürzten Restnutzungsdauer profitieren kann – schnell und ohne Risiko.
Erfassen Sie Ihre Immobiliendaten im Rechner. Alle benötigten Unterlagen werden strukturiert abgefragt.
Ihre Immobilie wird fachlich fundiert bewertet – technisch, wirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar dokumentiert.
Sie erhalten Gutachten und Begleitschreiben zur Einreichung beim Finanzamt – in der Regel über die Steuererklärung.
AfAMax arbeitet mit transparenten Festpreisen – unabhängig vom Immobilienwert. Die genauen Preise finden Sie auf unserer Preisseite. Die Gutachterkosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar.
Grundsätzlich ja – sofern das Gutachten fachlich fundiert, plausibel und nachvollziehbar ist. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) ist klargestellt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch einen geeigneten Nachweis angesetzt werden kann. Unsere Sachverständigen sind nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert und orientieren sich an den Prinzipien der ImmoWertV.
Das Standard-Gutachten von AfAMax beinhaltet eine digitale Vor-Ort-Besichtigung. Eine physische Begehung ist als Zusatzoption buchbar und empfehlenswert, wenn Sie maximale Nachvollziehbarkeit wünschen oder das Finanzamt besonders hohe Anforderungen stellt.
In der Praxis liegt die Bearbeitung typischerweise zwischen wenigen Tagen und wenigen Wochen – je nach Objekt, Datenlage und gewählter Option. Mit Express-Bearbeitung erhalten Sie Ihr Gutachten in ca. 3–5 Werktagen.
Starten Sie mit einer kostenlosen Ersteinschätzung oder finden Sie direkt einen Gutachter in Ihrer Stadt.