Grundsätzlich ja – sofern das Gutachten fachlich fundiert, plausibel und nachvollziehbar ist. Seit dem BFH-Urteil vom 28.07.2021 (Az. IX R 25/19) ist klargestellt, dass eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer durch ein geeigneten Nachweis angesetzt werden kann. Beachte: Gesetze, Verwaltungsauffassungen und Rechtsprechung können sich im Zeitablauf verändern; bei Unsicherheiten holen Sie bitte steuerlichen Rat ein.
