Bei der Plausibilitätsprüfung wird ein Immobiliengutachten daraufhin untersucht, ob es formal, sachlich und methodisch nachvollziehbar erstellt wurde. Die Finanzverwaltung nutzt dafür eine Checkliste (nach Jardin) und beurteilt so, ob ein Gutachten, etwa zur verkürzten Restnutzungsdauer, anerkannt werden kann.