Ja. Die Ersteinschätzung im Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Es entstehen keine Kosten und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Erst wenn Sie danach ein Gutachten beauftragen, fallen die auf unserer Preisseite ausgewiesenen Kosten an.
Was Sie über den Rechner wissen sollten, bevor Sie starten – und was danach passiert.
Ja. Die Ersteinschätzung im Rechner ist kostenlos und unverbindlich. Es entstehen keine Kosten und Sie gehen keine Verpflichtung ein. Erst wenn Sie danach ein Gutachten beauftragen, fallen die auf unserer Preisseite ausgewiesenen Kosten an.
In der Regel etwa fünf Minuten. Sie beantworten Fragen zu Kaufpreis, Baujahr, Fläche, Modernisierungen und Zustand Ihrer Immobilie. Das Ergebnis sehen Sie sofort im Anschluss.
Nein. Für die Ersteinschätzung genügen Angaben, die Sie in der Regel im Kopf oder im Kaufvertrag haben. Unterlagen werden erst relevant, wenn Sie ein Gutachten beauftragen – und auch dann sagen wir Ihnen vorab, welche in Ihrem Fall gebraucht werden. Eine Bauakte benötigen wir nie.
Sie erhalten eine Einschätzung, ob eine verkürzte Restnutzungsdauer für Ihre Immobilie grundsätzlich in Frage kommt, sowie eine Hochrechnung Ihres möglichen jährlichen Steuervorteils. Die Ersteinschätzung ersetzt kein Gutachten und ist rechtlich nicht bindend.
Ihre Angaben werden vertraulich behandelt und ausschließlich zur Berechnung Ihrer Ersteinschätzung verwendet. Sie werden nicht an Dritte verkauft. Einzelheiten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Nein. Sie können die Ersteinschätzung nutzen und es dabei belassen. Ergibt die Berechnung, dass sich ein Gutachten für Sie nicht lohnt, sagen wir Ihnen das auch – das ist genau der Zweck der kostenlosen Vorabprüfung.
Schätzen Sie zunächst. Der Rechner ist darauf ausgelegt, auch mit Näherungswerten ein belastbares Bild zu liefern. Für das spätere Gutachten prüfen wir die entscheidenden Angaben ohnehin anhand Ihrer Unterlagen.
Wenn sich ein Gutachten lohnt, können Sie es direkt beauftragen. Im Standardfall erhalten Sie es innerhalb von 3–5 Werktagen, sobald uns alle erforderlichen Angaben vorliegen. Erstellt wird es von nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.