Ehegattenschaukel und Restnutzungsdauer-Gutachten: Doppelt Steuern sparen

Die Ehegattenschaukel ist eine der wirkungsvollsten legalen Steuerstrategien für Immobilieneigentümer – und in Kombination mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten entfaltet sie ihre volle Kraft.
In diesem Artikel erklären wir, wie beide Instrumente funktionieren, wie sie zusammenwirken und wann die Kombination besonders sinnvoll ist.
Was ist die Ehegattenschaukel?
Die Ehegattenschaukel – auch als Ehegatteninnengesellschaft oder Übertragungsmodell bekannt – bezeichnet den Verkauf einer Immobilie zwischen Ehegatten zum Zweck der steuerlichen Optimierung.
Das Grundprinzip in drei Schritten:
Schritt 1: Ehepartner A besitzt eine Immobilie, die er oder sie bereits teilweise abgeschrieben hat – oder die zu einem günstigeren Preis erworben wurde.
Schritt 2: Ehepartner A verkauft die Immobilie an Ehepartner B zum aktuellen Verkehrswert. Da Eheleute unter bestimmten Voraussetzungen keine Grunderwerbsteuer zahlen müssen (je nach Bundesland und Gestaltung), entstehen dabei keine oder nur geringe Transaktionskosten.
Schritt 3: Ehepartner B beginnt mit der Abschreibung auf Basis des neuen, höheren Kaufpreises. Die AfA-Uhr wird auf null zurückgestellt – der gesamte aktuelle Verkehrswert wird neu abgeschrieben.
Das Ergebnis: Eine Immobilie, die bereits zu 60 % abgeschrieben war und nur noch geringe AfA generierte, liefert nach der Übertragung wieder volle Abschreibungsbeträge auf den neuen, oft deutlich höheren Wert.
Die Ehegattenschaukel ist legal, aber steuerrechtlich komplex. Sie erfordert eine saubere Gestaltung und sollte ausschließlich in Abstimmung mit einem spezialisierten Steuerberater umgesetzt werden. Fehler bei der Ausführung können steuerliche Nachteile oder Anfechtungen durch das Finanzamt auslösen.