Den Bewertungsstichtag können Sie in unserem Rechner grundsätzlich frei wählen – rückwirkend bis zum 01.01.2020. Wenn Sie die Immobilie erst später erworben hast, ist meist der Übergang von Nutzen und Lasten ein sinnvoller Stichtag. In anderen Fällen empfiehlt sich häufig der 01. Januar eines Jahres. Wichtig: Die Angaben müssen immer den Zustand zum gewählten Stichtag abbilden. Wenn Sie unsicher sind, klären Sie den Stichtag am besten kurz mit Ihrem Steuerberater.
