Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Immobilie von einer verkürzten Restnutzungsdauer profitieren kann – schnell und ohne Risiko.
Ein klar strukturierter Prozess – von der ersten Einschätzung bis zur sicheren steuerlichen Nutzung.
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihre Immobilie von einer verkürzten Restnutzungsdauer profitieren kann – schnell und ohne Risiko.
Erfahren Sie, wie viel Sie mit einem zertifizierten Abschreibungsgutachten sparen könnten.
Maximieren Sie Ihre steuerlichen Vorteile mit einer fundierten und finanzamtstauglichen Restnutzungsdauer-Bewertung.
Je kürzer die sachlich begründete Restnutzungsdauer, desto höher fällt Ihre jährliche Abschreibung aus. Das senkt Ihre Steuerlast und verbessert Ihren Cashflow sofort.
Anhand der ersten 2-4 Ziffern Ihrer Steuernummer können Sie erkennen, welches Finanzamt für Sie zuständig ist.
Holen Sie sich Ihre persönliche Abschreibungsbewertung und beginnen Sie noch heute zu sparen.
Unverbindlich • Gutachten in 3-5 Werktagen möglich
Hier finden Sie die wichtigsten Antworten rund um AfAMax, Restnutzungsdauer-Gutachten und die steuerliche Nutzung der AfA.
Die AfA senkt Ihr zu versteuerndes Ergebnis, weil ein Teil des Gebäudewerts jährlich als Aufwand berücksichtigt wird. Wenn sich durch eine kürzere Restnutzungsdauer eine höhere jährliche AfA ergibt, kann das Ihre Steuerlast reduzieren – und damit Ihre Liquidität bzw. Ihren Cashflow verbessern.
1) Kostenfreie Ersteinschätzung im Rechner. 2) Datenerfassung und – falls erforderlich – Upload/Ergänzung von Unterlagen. 3) Erstellung des Gutachtens durch einen zertifizierten Sachverständigen. 4) Sie erhalten Gutachten und Begleitschreiben zur Einreichung beim Finanzamt (i. d. R. über die Steuererklärung).
Die Ermittlung orientiert sich an den anerkannten Bewertungsgrundlagen, u. a. an den Prinzipien der ImmoWertV. Entscheidend sind insbesondere Baujahr/Gebäudealter, Bauweise, Instandhaltungszustand, Schäden, Modernisierungen (Art, Umfang, Zeitpunkt) sowie die Nutzungsart und technische Ausstattung. Modernisierungen können die Nutzungsdauer verlängern, gravierende Mängel oder schlechter Zustand können sie verkürzen.
Als Baujahr gilt in der Regel das Jahr der (überwiegenden) Fertigstellung für den ersten Nutzungsbeginn. Wurde ein Gebäude beschädigt und anschließend wiederhergestellt, bleibt das ursprüngliche Baujahr grundsätzlich bestehen. Wenn ein Gebäude vollständig zerstört und neu errichtet wurde, ist das Neubaujahr maßgeblich. Ist das Baujahr nicht sicher bestimmbar, kann es im Einzelfall plausibel geschätzt werden.
Im Standardfall erhalten Sie Ihr Gutachten innerhalb von 3–5 Werktagen, sobald uns alle erforderlichen Angaben vorliegen. Mit der Express-Option geht es schneller. Ist eine Ortsbesichtigung beauftragt, richtet sich der Termin nach der Verfügbarkeit vor Ort; fehlende Unterlagen oder Rückfragen können die Bearbeitung zusätzlich verlängern.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Wenn sich ein Vorteil abzeichnet, beauftragen Sie mit wenigen Klicks das Gutachten durch zertifizierte Fach-Sachverständige (DIN EN ISO/IEC 17024).
Ihre Immobilie wird fachlich fundiert bewertet – technisch, wirtschaftlich und steuerlich nachvollziehbar dokumentiert.
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Verwendung des Gutachtens und stehen bei Rückfragen zur Seite.
Unsere Gutachten werden von zertifizierten Fach-Sachverständigen (DIN EN ISO/IEC 17024) erstellt und sind klar nachvollziehbar dokumentiert – als belastbare Grundlage für die steuerliche Anerkennung.
Steuerersparnisse wirken direkt auf Ihre Netto-Rendite. Besonders bei älteren Immobilien oder Modernisierungsbedarf kann sich ein Gutachten schnell und spürbar auszahlen.
500+ sachgerecht berücksichtigte Gutachten in den letzten 3 Jahren
Schaffen Sie eine fundierte Grundlage für eine höhere Abschreibung – mit einem zertifizierten AfA-Restnutzungsdauer-Gutachten. Profitieren Sie von einer einfachen Online-Erfassung, einer fachlichen Prüfung durch zertifizierte Sachverständige und einem Gutachten, das als belastbare Grundlage für Ihre Steuererklärung dient.
In vielen Fällen führt ein Gutachten zu einer spürbaren jährlichen Steuerentlastung.
Bereits 500+ Immobilieneigentümer deutschlandweit haben ihre Abschreibung mit AfAMax optimiert.
Heidelberg verfügt über einen heterogenen Wohnungsbestand aus Altbau, Nachkriegsobjekten und modernisierten Mehrfamilienhäusern. Gerade bei Bestandsimmobilien kann die tatsächliche wirtschaftliche Restnutzungsdauer deutlich von pauschalen Abschreibungsannahmen abweichen. Ein Restnutzungsdauer-Gutachten hilft Eigentümern in Heidelberg, die Abschreibung realistisch und objektspezifisch zu begründen.
