Restnutzungsdauer-Gutachten: Lohnt es sich für meine Immobilie?

Ein Restnutzungsdauer-Gutachten lohnt sich in den meisten Fällen, wenn Ihre Immobilie älter als 30 Jahre ist und in den letzten 25 Jahren nicht kernsaniert wurde. Dann ist die tatsächliche wirtschaftliche Nutzungsdauer des Gebäudes häufig kürzer als die vom Finanzamt pauschal angesetzte – und genau das können Sie steuerlich nutzen.
In diesem Artikel erfahren Sie, anhand welcher vier Kriterien Sie selbst einschätzen können, ob sich ein Gutachten für Ihre Immobilie rechnet, wie hoch die realistische Steuerersparnis ist und wann es sich ausnahmsweise nicht lohnt.
Was ist ein Restnutzungsdauer-Gutachten? (Kurzdefinition)
Ein Restnutzungsdauer-Gutachten ist ein von einem zertifizierten Sachverständigen erstelltes Dokument, das die tatsächlich verbleibende wirtschaftliche Nutzungsdauer Ihres Gebäudes ermittelt – auf Basis von Baujahr, Zustand, Bauweise und durchgeführten Modernisierungen.
Das Finanzamt setzt standardmäßig eine pauschale Nutzungsdauer von 50 Jahren (= AfA-Satz 2 % pro Jahr) an. Weist ein Gutachten nach, dass Ihre Immobilie tatsächlich kürzer nutzbar ist, dürfen Sie nach § 7 Abs. 4 Satz 2 EStG eine höhere jährliche Abschreibung geltend machen.
Beispiel: Statt 2 % pro Jahr können es bei einer älteren Immobilie 4 % oder mehr sein – das verdoppelt Ihren jährlichen Steuerabzug.
Diese 4 Kriterien entscheiden, ob es sich lohnt
1. Baujahr der Immobilie
Das Baujahr ist der wichtigste Anhaltspunkt. Als Faustformel gilt: