Wir klären mit Ihnen den Verfahrensanlass und den nötigen Umfang, stimmen den Besichtigungstermin ab und nennen Ihnen erst dann einen Festpreis. Die Erstellung beginnt erst nach Ihrer Freigabe.
Wie die Beauftragung abläuft – und worauf Sie sich festlegen (und worauf nicht).
Wir klären mit Ihnen den Verfahrensanlass und den nötigen Umfang, stimmen den Besichtigungstermin ab und nennen Ihnen erst dann einen Festpreis. Die Erstellung beginnt erst nach Ihrer Freigabe.
Nein. Die Anfrage ist unverbindlich und kostenlos. Auch die anschließende Fallprüfung verpflichtet Sie zu nichts.
Weil der Aufwand beim Verkehrswertgutachten stark vom Anlass abhängt – eine Erbauseinandersetzung erfordert etwas anderes als ein Gerichtsverfahren. Wir klären den Umfang zuerst, damit der Festpreis anschließend hält.
Keine Vorkasse. Die Rechnung stellen wir nach Lieferung des Gutachtens.
Der Termin richtet sich nach Ihrer Verfügbarkeit. Der Sachverständige nimmt Zustand, Ausstattung und Besonderheiten vor Ort auf und dokumentiert sie für das Gutachten.
Das Verkehrswertgutachten wird nach § 194 BauGB erstellt und ist auf die Verwendung gegenüber Finanzamt, Behörden und Gerichten ausgelegt. Es wird von einem zertifizierten Sachverständigen unterzeichnet.
Für die Anfrage nicht. Für die Erstellung sind unter anderem Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrisse und – bei vermieteten Objekten – Mietverträge relevant. Was in Ihrem Fall nötig ist, sagen wir Ihnen vorab.
Das hängt vom Umfang und vom Besichtigungstermin ab. Nach der Besichtigung nennen wir Ihnen einen verbindlichen Liefertermin.
Noch Fragen? Wir helfen Ihnen gerne weiter.